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   VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06.TR   

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https://dejure.org/2007,33774
VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06.TR (https://dejure.org/2007,33774)
VG Trier, Entscheidung vom 31.05.2007 - 6 K 1027/06.TR (https://dejure.org/2007,33774)
VG Trier, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 6 K 1027/06.TR (https://dejure.org/2007,33774)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06
    Unter ein rechtliches Verwertungsverbot fallen alle gesetzlichen oder behördlichen Veräußerungsverbote (z.B. § 134 ff BGB) und auch rechtgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.01.1991 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284, 288).
  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. z.B. Urteil vom 11.Oktober 1984 - 5 C 44/81 in JURIS) kann eine unbillige Härte nach § 29 Abs. 3 BAföG nur dann angenommen werden, wenn bei dem Vermögensinhaber abweichend vom Regelfall die Notwendigkeit dafür besteht, einen die Freibeträge überschreitenden Vermögensbetrag nicht für den Ausbildungsbedarf einzusetzen oder wenn der Auszubildende auf Vermögen verwiesen würde, dass einem Verwertungszugriff nicht zugänglich und damit für die Deckung des Ausbildungsbedarfs nicht verfügbar ist (BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33/87 - in JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 3012/04

    Ausbildungsförderung; Miteigentum; unbillige Härte; realistische

    Auszug aus VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06
    Die Kammer hält es insoweit für unzumutbar den Kläger auf eine Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu verweisen, obwohl nach menschlichem Ermessen für seinen Eigentumsanteil kein Käufer gefunden werden kann, da der Erwerb eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem mit einem lebenslangen unentgeltlichen Wohnungsrechts belasteten Hausgrundstück in ***/Saar wirtschaftlich völlig uninteressant ist (vgl. insoweit Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.12.2005 - 7 S 3012/04 in JURIS).
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 44.81

    Ausbildungsförderung - Vermögen - Begriff - Berücksichtigung - Verwertbarkeit

    Auszug aus VG Trier, 31.05.2007 - 6 K 1027/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. z.B. Urteil vom 11.Oktober 1984 - 5 C 44/81 in JURIS) kann eine unbillige Härte nach § 29 Abs. 3 BAföG nur dann angenommen werden, wenn bei dem Vermögensinhaber abweichend vom Regelfall die Notwendigkeit dafür besteht, einen die Freibeträge überschreitenden Vermögensbetrag nicht für den Ausbildungsbedarf einzusetzen oder wenn der Auszubildende auf Vermögen verwiesen würde, dass einem Verwertungszugriff nicht zugänglich und damit für die Deckung des Ausbildungsbedarfs nicht verfügbar ist (BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33/87 - in JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 12 S 2872/10

    BaföG; Grundeigentum des Auszubildenden; Belastung mit Nießbrauch

    Dieses betrifft zum einen die Frage einer Beleihung ihres Grundstücks, weil die Klägerin bereits aufgrund ihres von dem Beklagten nicht in Frage gestellten sehr niedrigen Monatseinkommens keine Möglichkeit zu einer regelmäßigen Zahlung von Zins- und Tilgungsraten eines Darlehens hätte und es ihr daher schon an der für die Aufnahme eines Darlehens notwendigen Kreditwürdigkeit fehlt (vgl. insoweit bereits VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.09.2005 - 7 S 2970/04 -, 19.12.2005 - 7 S 3012/04 - und 26.06.2008 - 12 S 2031/07 - VG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2006 - 11 K 2940/05 -, juris; VG Trier, Urt. v. 31.05.2007 - 6 K 1027/06 -, juris).
  • VG München, 14.08.2008 - M 15 K 07.1889

    Miteigentum an Hausgrundstück; unbillige Härte; wirtschaftliches

    Die Frage, inwieweit es der Freistellung des Wertes eines vom Auszubildenden geerbten Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück von der Vermögensanrechnung auf Grund eines wirtschaftlichen Verwertungshindernisses entgegensteht, dass der Auszubildende einen günstigen Bildungskredit der KfW-Förderbank oder einen entsprechenden Studienkredit in Anspruch nehmen kann, wird in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte unterschiedlich beurteilt (gegen die Annahme einer Härte in einem solchen Fall: VG Ansbach, Urt. v. 09.06.2005, Az.: AN 2 K 05.00234; VG Trier, Urt. v. 31.05.2007, Az.: 6 K 1027/06.TR; VG München, Urt. v. 15.10.2004, Az.: M 15 K 03.631; a.A.: VG Sigmaringen, Urt. v. 21.03.2007, Az.: 1 K 335/06; VG Hamburg Urt. v. 01.11.2007, Az.: 8 K 2342/05; VG Karlsruhe, Urt. v. 23.11.2005, Az.: 10 K 1312/04; alle in juris; in diesem Sinne wohl auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.09.2005; Az.: 7 S 2970/04).
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